Lieferbedingungen
V
1,1
—
Zuletzt bearbeitet am
Dec 1, 2023
PFM Netherlands B.V., ansässig in Alphen aan den Rijn (De Schans 23, 2405XX), registriert bei der niederländischen Handelskammer unter Nummer 28047569
1 – Anwendbarkeit und Definitionen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle rechtlichen Handlungen (Angebote, Vereinbarungen, Auftragsannahmen) von PFM Netherlands B.V. (im Folgenden „PFM“), sowie für die daraus resultierenden Bestimmungen und damit verbundenen Tätigkeiten. Sollten sich der Kunde auf seine eigenen Einkaufs-, Ausschreibungs- oder anderen Geschäftsbedingungen beziehen, werden diese von PFM nicht akzeptiert und ausdrücklich zurückgewiesen.
Diese allgemeinen Bedingungen haben auch Vorrang vor den Bedingungen des Kunden, selbst wenn PFM diese nicht ausdrücklich zurückgewiesen hat.
Abweichungen von diesen Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden. Aus Abweichungen können keine Rechte für spätere Verpflichtungen abgeleitet werden.
Im Falle eines Konflikts zwischen den Bestimmungen der Auftragsbestätigung oder Vereinbarung zwischen PFM und dem Kunden und dem Text dieser allgemeinen Bedingungen werden die Bestimmungen der Auftragsbestätigung oder Vereinbarung Vorrang haben.
PFM hat das Recht, jederzeit die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen von PFM zu ändern oder zu ergänzen. Die geänderten Bedingungen gelten, sofern nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Bekanntgabe der Änderung schriftlich Widerspruch eingelegt wird.
In diesen allgemeinen Bedingungen haben großgeschriebene Wörter folgende Bedeutung:
a) Vereinbarung: die zwischen PFM und dem Kunden abgeschlossene Vereinbarung, wie aus der Auftragsbestätigung oder der Leistung erkennbar, sofern PFM mit der Ausführung begonnen hat, einschließlich aller Folgeverträge, Änderungen oder Ergänzungen sowie aller rechtlichen Handlungen, die diese Vereinbarung vorbereiten und ausführen und sich auf Produkte und/oder Dienstleistungen beziehen.
b) Kunde: die natürliche Person oder juristische Person, der PFM ein Angebot unterbreitet, die bei PFM eine Bestellung aufgibt und mit der PFM eine Vereinbarung trifft.
c) Produkte: Gegenstände, die Gegenstand der Vereinbarung sind, sowie alle damit verbundenen Dienstleistungen, einschließlich Wartung, Inspektion, Beratung, Sammlung und Lieferung von Daten, Berichterstattung über Daten oder Informationen, die aus gesammelten Daten über Besucherzahlen, Ergebnisse, Konversionen oder Besuchsbewegungen im Vergleich zum Kunden stammen. Die Daten können in verschiedenen Formen und Formaten über Hardware oder Software oder eine webbasierte Plattform geliefert werden.
d) Bestellung: jede Vereinbarung zwischen PFM und dem Kunden zur Lieferung von Produkten und/oder Dienstleistungen.
2 – Angebote
Alle Angebote und Kostenvoranschläge von PFM sind unverbindlich, selbst wenn sie eine Frist für die Annahme enthalten.
Der Inhalt der von PFM bereitgestellten Dokumente wie Zeichnungen, Beschreibungen oder Spezifikationen ist so genau wie möglich, jedoch nicht verbindlich.
Der Kunde ist verpflichtet, die Informationen in Angebotsdokumenten vertraulich zu behandeln und darf diese nicht für eigene Zwecke nutzen oder Dritten gegenüber offenlegen.
Jedes Angebot geht davon aus, dass die Vereinbarung mit PFM unter normalen Umständen und während normaler Arbeitszeiten ausgeführt wird.
3 – Zustandekommen von Vereinbarungen
Eine Vereinbarung kommt zustande, wenn PFM die Bestellung schriftlich (auch per E-Mail) annimmt oder wenn PFM mit der Ausführung beginnt.
Angebote oder Kostenvoranschläge beruhen auf den Informationen, die der Kunde PFM bis zum Datum des Angebots zur Verfügung gestellt hat. Der Kunde garantiert, dass alle wesentlichen Informationen für Design und Ausführung bereitgestellt und korrekt und vollständig sind.
PFM kann jederzeit, auch nach der Annahme, die Verhandlungen mit dem Kunden abbrechen und Angebote sowie Kostenvoranschläge zurückziehen, ohne dass Kosten oder Haftungen entstehen.
Änderungen an der Vereinbarung, einschließlich Erweiterungen zuvor bestellter Arbeiten, sind für PFM nur bindend, wenn PFM diese schriftlich (einschließlich per E-Mail) bestätigt oder mit den Änderungen beginnt.
Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen von PFM-Mitarbeitern binden PFM nur, soweit sie schriftlich von PFM bestätigt wurden.
PFM ist berechtigt, Dritte bei der Durchführung der Bestellung einzusetzen.
4 – Lieferung und Lieferzeiten
Die Arbeit gilt als geliefert, wenn:
PFM den Kunden benachrichtigt hat, dass die Arbeit abgeschlossen, getestet und funktionsfähig ist, und der Kunde diese genehmigt oder akzeptiert hat; oder
acht Tage nach der schriftlichen Erklärung von PFM vergangen sind, dass die Arbeit abgeschlossen, getestet und bereit ist, und der Kunde innerhalb dieser Zeit nicht genehmigt oder akzeptiert hat; oder
der Kunde die Arbeit in (vorzeitigen) Gebrauch nimmt; in diesem Fall gilt der benutzte Teil als geliefert.
Die Lieferung von Dienstleistungen (z.B. Daten, Berichte) durch oder via PFM erfolgt an dem/den Ort(en) und zu der/den Zeit(en), an denen die Dienstleistungen erbracht werden.
PFM wird sein Bestes tun, um jeden vereinbarten Lieferzeitraum einzuhalten. Die angegebenen Zeiten sind jedoch lediglich Hinweise und keine festen Fristen. Sollte eine Verzögerung drohen, werden PFM und der Kunde einen neuen Zeitrahmen vereinbaren.
Eine Verzögerung durch PFM stellt keinen Vertragsbruch dar und berechtigt nicht zur Kündigung, Rücktritt oder Schadenersatz, es sei denn, es liegt vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von PFM vor.
Lieferzeiten basieren auf den Bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragabschlusses und rechtzeitiger Lieferung der erforderlichen Materialien. Kommt es zu Verzögerungen, die außerhalb der Kontrolle von PFM liegen, werden die Lieferfristen entsprechend verlängert.
Wenn Verzögerungen auf das Versäumnis des Kunden zurückzuführen sind, seine Verpflichtungen zu erfüllen, kann PFM die Lieferzeit verlängern.
PFM ist nicht verpflichtet, mit der Ausführung zu beginnen, bevor alle erforderlichen Informationen, Daten oder Waren im Besitz von PFM sind und vereinbarte (Voraus-)Zahlungen geleistet wurden, und der Kunde die notwendigen Vorbereitungen für die Installation/Implementierung getroffen hat.
PFM kann früher beginnen, sofern nicht anders vereinbart.
PFM ist nicht im Verzug, sollte die Lieferung von Daten oder Berichten aufgrund von Störungen oder Kompatibilitätsproblemen (z.B. beim Kombinieren von Ausrüstung oder Software) oder fehlendem Gebrauch durch den Kunden verzögert werden.
Dies gilt, unabhängig davon, ob die Störungen in der Umgebung von PFM oder des Kunden auftreten.
Kleinere Mängel, die innerhalb der Garantiezeit behoben werden können und die Funktion nicht beeinträchtigen, verhindern die Lieferung nicht.
Wenn Daten aufgrund einer Störung, unsachgemäßen Nutzung oder Inkompatibilität bei der Lieferung oder Berichterstattung fehlen, wird PFM, soweit möglich, fehlende Daten auf Grundlage historischer Indikationen, nach bestem Wissen und Gewissen ergänzen.
Bei Lieferung geht das Risiko von PFM auf den Kunden über. Die Lieferung entlastet PFM von der Haftung für Mängel, die der Kunde zu diesem Zeitpunkt vernünftigerweise hätte entdecken müssen.
Wenn die Lieferung nicht auf die vereinbarte Weise erfolgen kann, aus Gründen, die nicht auf PFM zurückzuführen sind, kann PFM dem Kunden die entstandenen Kosten berechnen.
Zusätzliche Kosten, die auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entstanden sind, werden separat berechnet.
Dieser Artikel gilt auch für Installations-/Implementierungsphasen.
5 – Zahlung
PFM stellt die vom Kunden geschuldeten Beträge unmittelbar mit der ordnungsgemäßen Spezifikation in Rechnung.
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung in zwei Raten:
50% innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss des Vertrages
50% innerhalb von 14 Tagen nach (Abschluss der) Lieferung
Für Produkte oder Dienstleistungen, die ohne Installation/Implementierung geliefert werden, oder für zusätzliche Arbeiten, gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen.
Die Preise, sofern nicht anders vereinbart, sind ohne Mehrwertsteuer und andere staatliche Abgaben, enthalten jedoch alle notwendigen Kosten für die Ausführung (Transport, Verpackung, Versicherung).
Rabatte gelten als einmalig gewährt.
Alle Zahlungen müssen ohne Abzug oder Verrechnung erfolgen. Der Kunde darf seine Verpflichtungen nicht aussetzen oder Ansprüche verrechnen.
Wenn der Kunde nicht rechtzeitig zahlt, befindet er sich von Rechts wegen in Verzug (ohne Mahnung erforderlich). Alle Ansprüche gegenüber dem Kunden werden sofort fällig, und es gelten Zinsen zum gesetzlichen Handelszinssatz + 3% ab diesem Zeitpunkt. PFM kann weitere Leistungen zurückhalten, bis die vollständige Zahlung erfolgt ist.
Zahlungen des Kunden reduzieren zuerst die Zinsen und Kosten, dann die älteste ausstehende Rechnung, auch wenn der Kunde etwas anderes angibt.
PFM kann vollständige oder teilweise Vorauszahlung oder andere Sicherheiten verlangen. PFM liefert erst, wenn die angeforderte Sicherheit gestellt ist.
Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die PFM aufgrund des Nichterfüllens des Kunden entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Sollten der Kunde säumig bleiben, kann PFM das Inkasso extern vergeben. Der Kunde haftet für mindestens 15% des fälligen Betrags (mindestens 500 €) zuzüglich gesetzlicher Zinsen und Inkassokosten.
Im Falle eines Streits über den geschuldeten Betrag haben die Verwaltungsunterlagen von PFM Vorrang, sofern der Kunde keine schriftlichen Gegenbeweise vorlegt.
Die Einreichung einer Beschwerde entbindet den Kunden nicht von seinen Zahlungspflichten.
6 – Zusätzliche Arbeiten („Meerwerk“)
Zusätzliche Arbeiten sind alle Leistungen oder Lieferungen, die über die in der Vereinbarung, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Mengen oder Aufgaben hinausgehen.
Wenn Änderungen an der Vereinbarung aus Wünschen des Kunden oder aus dem Kunden zurechenbaren Umständen resultieren, kann PFM die zusätzlichen Arbeiten zu seinen üblichen Sätzen als separate oder ergänzende Bestellung in Rechnung stellen.
Sollten die Kostensteigernde Umstände auftreten, wird PFM den Kunden so bald wie möglich informieren.
Kostensteigerungen nicht zurechenbar PFM werden als zusätzliche Arbeiten weitergegeben.
Zusätzliche Arbeiten werden mit der nächsten Zahlungsteilrate in Rechnung gestellt. Existiert kein Teilratensplan, nach Abschluss der zusätzlichen Arbeiten.
Das Fehlen einer schriftlichen Bestellung für zusätzliche Arbeiten hindert PFM nicht daran, entschädigt zu werden.
7 – Verpflichtungen von PFM
PFM wird sich bemühen, die Arbeit nach besten Kräften auszuführen; der Umfang seiner Verpflichtungen hängt teils von der Beteiligung und den Eingaben des Kunden ab.
PFM verpflichtet sich, im Einklang mit dem zu handeln, was gesetzlich, vernünftig und üblich verlangt werden kann.
PFM holt die erforderlichen Versicherungen für seine Geschäfte ein, aber der Kunde und seine Vertreter sind nicht mitversichert.
PFM informiert sich über relevante Gesetze, behördliche Vorschriften und technische/branchenspezifische Standards.
PFM repariert Beschädigungen an Installationen oder Teilen davon, die im Laufe der Ausführung vor der Lieferung auftreten, es sei denn, sie sind nicht auf PFM zurückzuführen oder wären unvernünftig PFM zuzuschreiben, ohne Beeinträchtigung der gesetzlichen oder vertraglichen Haftung.
Im Falle von Störungen wird PFM innerhalb von 72 Stunden nach Benachrichtigung oder Entdeckung eine Lösung oder Reparatur umsetzen.
Tritt eine Störung auf Kundenseite auf, muss der Kunde dies schriftlich melden und PFM Zugang/Kooperation zur Reparatur gewähren.
PFM bemüht sich, Daten oder Berichte vollständig und fristgerecht zu liefern und bei Bedarf fehlende Daten, bei Möglichkeit, zu ergänzen.
PFM stellt umgehend Anweisungen zur Inbetriebnahme und Wartung von Installationen bereit, wobei der Kunde weiterhin für Betrieb und Nutzungskonsequenzen verantwortlich bleibt.
PFM ist verpflichtet, die Daten des Kunden vertraulich zu behandeln und sicherzustellen, dass sein Personal die Vertraulichkeit wahrt.
8 – Verpflichtungen des Kunden
Der Kunde muss jederzeit alle angemessene Zusammenarbeit bieten, um PFM die Erfüllung des Vertrags zu ermöglichen.
Der Kunde ist verpflichtet, alle Waren, die gemäß dem Vertrag vom Kunden bereitgestellt werden müssen, rechtzeitig und in einwandfreiem Zustand zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde muss PFM alle technischen Informationen, Dokumente, Daten, Entscheidungen und Änderungen, die die Ausführung betreffen, bereitstellen. Der Kunde ist verantwortlich für deren Richtigkeit und Vollständigkeit.
Der Kunde stellt PFM von Ansprüchen Dritter frei, die sich aus Informationen, Daten, Entscheidungen, Änderungen oder gelieferten Waren ergeben.
Der Kunde stellt sicher, dass die für die Arbeiten oder die Installation erforderlichen Genehmigungen oder Erlaubnisse rechtzeitig eingeholt werden.
Wenn PFM Installation/Implementierung durchführt, ist der Kunde verantwortlich für die Vorbereitung des Standorts und der erforderlichen Bedingungen.
Der Kunde stellt freien, kostenlosen Zugang zu den Räumlichkeiten, Netzwerkstandorten, guten Bedingungen und Lagerraum sicher.
Der Kunde ist verantwortlich für den Zustand der Gebäude, Netzwerkstandorte und Installationen in der Umgebung der Arbeitsumgebung.
Der Kunde muss Zugang zu notwendigen Versorgungsunternehmen sicherstellen: Strom, Wasser, Gas, Druckluft, (drahtloses) Internet, Telekommunikation.
Der Kunde ist verantwortlich für die Anschluss der Installation an öffentliche Netzwerke.
Der Kunde muss Arbeitsbedingungen gewährleisten, die sicherstellen, dass PFM's Produkte und Dienstleistungen entsprechend dem Vertrag geliefert werden können (z.B. Schützen der Ausrüstung vor Kälte, Feuchtigkeit, Wetter).
Ebenfalls eingeschlossen ist die Bereitstellung von funktionierenden Netzwerkverbindungen und Strom, wenn PFM an Kundennetzen oder -software arbeitet.
Wenn die Implementierung durch Umstände, für die der Kunde verantwortlich ist, verzögert wird, wird der Kunde Schäden oder Kosten, die daraus resultieren, entschädigen.
Schäden und Kosten aus Nichterfüllung dieser Bedingungen liegen in der Verantwortung des Kunden.
Entscheidungen oder Handlungen, die auf gelieferten Daten oder Berichten von PFM basieren, erfolgen auf eigenes Risiko und eigene Kosten des Kunden.
9 – Eigentumsvorbehalt und Risiko
Alle von PFM unter einem Vertrag gelieferten Waren bleiben im Eigentum von PFM, bis der Kunde alle Verpflichtungen gegenüber PFM erfüllt hat, einschließlich derer, die sich aus Zahlungsverzug ergeben. Bis dahin hält der Kunde die Waren nur für PFM.
Der Kunde darf die Waren außerhalb seiner Geschäftstätigkeit nicht übertragen, liefern, verpfänden oder anderweitig als Sicherheit verwenden.
Wenn der Kunde seine Verpflichtungen nicht erfüllt oder ernsthafte Zweifel an der Erfüllung bestehen, kann PFM gelieferte Produkte vom Kunden oder Dritten, die diese halten, zurückholen, mit uneingeschränktem Zugang.
Das Risiko für alle unter dem Vertrag gelieferten Gegenstände geht bei Lieferung oder Abschluss auf den Kunden über, oder wenn der Kunde seine Kooperationsverpflichtungen nicht erfüllt. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Kunde die Haftung für Schäden oder Verluste (außer für Schäden, die durch vorsätzliches Verhalten oder grob fahrlässiges Verhalten der Geschäftsleitung von PFM verursacht wurden).
10 – Höhere Gewalt und nicht-zurechenbarer Verzug
Der Lieferungszeitraum wird um den Zeitraum verlängert, in dem PFM aufgrund höherer Gewalt oder nicht-zurechenbarem Verzug daran gehindert wird, seine Verpflichtungen zu erfüllen.
„Höhere Gewalt“ ist weit gefasst – jede Umstände außerhalb der Kontrolle von PFM, die die Erfüllung behindert, auch wenn sie vorhersehbar sind (Krieg, Terrorismus, Feuer, Explosion, Wasserschäden, Versäumnisse des Lieferanten, Personalmangel, Transportprobleme, Strom- oder Netzausfall, Anwendungsfehler, etc.).
Wenn die höhere Gewaltsituation vorübergehend ist, wird PFM versuchen, eine angemessene Alternative vorzuschlagen. Wenn nicht möglich, kann PFM die Ausführung bis zum Ende der Situation aussetzen, ohne Haftung.
PFM kann für die vor Bekanntwerden des Ereignisses geleisteten Arbeiten eine Zahlung verlangen.
Wenn die höhere Gewalt länger als sechs Monate andauert, kann jede Partei die Vereinbarung durch eingeschriebenen Brief kündigen, ohne Haftung für Schäden.
Im Falle höherer Gewalt kann PFM dennoch eine Entschädigung für bereits erbrachte Leistungen verlangen.
11 – Inspektion, Abnahmetests und Annahme
Der Kunde soll das Produkt innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung oder, wenn eine Installation vertraglich vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen nach der Installation inspizieren. Wenn dieser Zeitraum ohne schriftliche, spezifizierte Beschwerde verstreicht, wird das Produkt als angenommen angesehen.
Wenn Abnahmetests vertraglich vereinbart sind, muss der Kunde PFM nach Lieferung oder Installation die Möglichkeit geben, Tests durchzuführen und notwendige Verbesserungen oder Änderungen vorzunehmen. Der Kunde muss die erforderlichen Einrichtungen bereitstellen. Tests werden umgehend in Anwesenheit von PFM durchgeführt. Wenn die Tests ohne detaillierte Beschwerde fortgesetzt werden oder der Kunde seine Verpflichtungen nicht erfüllt, gilt das Produkt als angenommen.
Kleinere Mängel, die die beabsichtigte Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen, werden unabhängig davon als angenommen angesehen; PFM wird diese so schnell wie möglich beheben.
Sobald PFM die Bereitschaft zur Annahme anzeigt und der Kunde weder rechtzeitig zustimmt (mit oder ohne Vorbehalt) noch mit Angabe von Mängeln ablehnt, wird das Produkt oder die Arbeit als stillschweigend angenommen angesehen.
Das Datum der Annahme ist das Datum der Benachrichtigung von PFM gemäß Klausel 4.
Die Annahme schließt weitere Ansprüche des Kunden auf Mängelbehebung in der Ausführung aus, unbeschadet der Gewährleistungsverpflichtungen von PFM.
12 – Garantie und Beschwerden
PFM hat die Verpflichtung, die Vereinbarung ordnungsgemäß zu erfüllen. Vorbehaltlich der folgenden Einschränkungen garantiert PFM die Qualität der Produkte (nicht die Dienstleistungen) und Materialien für nicht erkennbare Mängel bei Inspektion oder Abnahmetests, die innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung auftreten, wenn der Kunde nachweist, dass diese ausschließlich oder überwiegend auf Mängel in Design, Verarbeitung oder Materialien von PFM zurückzuführen sind.
Die Garantie in Klausel 1 gilt auch für Mängel bei der Installation durch PFM. Bei einer vorgenommenen Installation beginnt die sechsmonatige Garantie mit dem Fertigstellungsdatum, endet jedoch in jedem Fall 12 Monate nach der Lieferung (oder 18 Monate nach der letzten Lieferung für Dienstleistungen).
Mängel, die durch Garantie abgedeckt sind, werden durch Reparatur oder Ersatz des fehlerhaften Teils behoben, nach Ermessen von PFM, oder durch Versenden von Ersatzteilen.
Zusätzliche Kosten über die Hauptverpflichtung hinaus – Transport, Reise, Aufenthalt, Demontage, Installation – liegen in der Verantwortung des Kunden.
Reparierte oder ersetzte Teile haben eine neue sechsmonatige Garantie, jedoch endet die Garantie 12 Monate nach der ursprünglichen Lieferung oder 18 Monate nach der letzten Lieferung, abhängig vom Kontext.
Für Reparatur, Überarbeitung oder Wartungsarbeiten außerhalb der Garantie garantiert PFM nur die Verarbeitung für sechs Monate, d.h. die Nachbesserung von mangelhaften Aufgaben.
Die gleiche Regel für sekundäre Garantien schließt. Garantie endet 12 Monate nach der ursprünglichen Arbeit.
Für Inspektionen, Beratung, Stördienstleistungen, Datenerfassung oder ähnliche Dienstleistungen wird keine Garantie gewährt.
Die Garantie deckt keine Mängel ab, die verursacht werden durch:
a. Nichtbeachtung von Bedienungs- oder Wartungsanweisungen oder nicht standardmäßige Nutzung;
b. Normaler Verschleiß;
c. Installation, Reparatur oder Modifikation durch den Kunden oder Dritte;
d. Netzwerk- oder Internetfehler notwendig für die Funktion des Produkts oder der Dienstleistung;
e. Teile von Dritten geliefert für welche PFM keine Garantie von diesen Dritten hat;
f. Änderungen gemacht ohne die schriftliche Zustimmung von PFM.
Die Garantie deckt nicht die Rekonstruktion oder Wiederherstellung beschädigter, verlorener oder fehlender Dateien/Daten. PFM garantiert nicht den ununterbrochenen Betrieb, die Eignung für alle beabsichtigten Zwecke oder dass die Leistungen das gewünschte Ergebnis des Kunden innerhalb oder außerhalb der Garantiezeit erzielen werden.
Garantieteile verfallen, wenn der Kunde das Produkt ohne Zustimmung von PFM modifiziert.
Wenn der Kunde der Meinung ist, dass PFM seine Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß erfüllt hat, muss der Kunde PFM innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung oder vernünftigerweise entdeckbaren Defekt schriftlich benachrichtigen, sonst verfällt das Recht.
Für Fehler (nicht konform den funktionalen Spezifikationen) muss der Kunde innerhalb von drei Monaten nach Lieferung bei Produkten; innerhalb von zwei Monaten für Dienstleistungen eine Beschwerde einreichen. Änderungen in Informationen, Daten oder Prozessbeschreibungen durch den Kunden nach der Lieferung fallen außerhalb der Verantwortung von PFM. Ein statistisch normaler Fehler Toleranz bei der Datenverarbeitung durch PFM wird vom Kunden akzeptiert.
Der Kunde gilt als in der Lage, Mängel zu erkennen sobald der Kunde die Leistung erhalten oder kennengelernt hat. Rechtsstreitigkeiten müssen innerhalb eines Jahres nach rechtzeitiger Benachrichtigung eingeleitet werden, sonst verfällt das Recht.
Nach Ablauf der Fristen in Klauseln 8 und 9 werden keine Beschwerden verarbeitet und alle Ansprüche auf Mängelbehebung verfallen, es sei denn, schriftlich anders vereinbart.
Das Recht des Kunden auf Garantie befreit den Kunden nicht von anderen Verpflichtungen aus der Vereinbarung.
Um Garantieansprüche geltend zu machen muss der Kunde:
– PFM unverzüglich schriftlich über Mängel informieren;
– nachweisen dass die Mängel auf Designfehler oder schlechte Verarbeitung von PFM zurückzuführen sind;
– vollständig bei der Inspektion und Behebung innerhalb angemessener Zeit kooperieren.
Wenn Reparaturkosten im Verhältnis zum Interesse des Kunden an der Reparatur unverhältnismäßig sind, kann der Kunde stattdessen Entschädigung verlangen.
Mängel müssen nachweisbar oder reproduzierbar sein.
Die Behebung erfolgt an einem von PFM bestimmten Standort, PFM kann nach eigenem Ermessen reparieren, modifizieren oder ersetzen ohne Anspruch des Kunden auf Entschädigung. PFM kann auch temporäre Lösungen oder Workarounds implementieren.
PFM kann übliche Sätze für Reparatur, Änderung oder Ersatz berechnen wenn Mängel durch den Kunden, missbräuchliche Nutzung oder nicht von PFM verursachte Ursachen bedingt sind.
13 – Von PFM bereitgestellte Hardware und/oder Software
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, bleibt die von PFM dem Kunden zur Verfügung gestellte Hardware oder Software im Eigentum von PFM oder seinen Lizenzgebern.
Der Kunde darf solche Hardware oder Software nur mit der schriftlichen Zustimmung von PFM modifizieren. Die Erlaubnis entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung, die Hardware/Software bei Beendigung des Vertrages im ursprünglichen Zustand zurückzugeben.
Mit Ausnahme des autorisierten Betriebs gemäß Anweisungen darf der Kunde die Hardware oder Software nicht ändern, anpassen, verändern oder hinzufügen. Der Kunde darf die Hardware nicht an Immobilien befestigen.
Wenn PFM’s Hardware/Software am Standort des Kunden verwaltet wird, haben PFM-Mitarbeiter Zugriff darauf während der Ausführung.
14 – Haftung
Falls PFM seine Verpflichtungen nach Artikel 12 §1 nicht einhält, und der Kunde seine Verpflichtungen erfüllt hat, und der Mangel nicht innerhalb angemessener Zeit behoben wird, haftet PFM für direkte Schäden, die durch seine Vertragsverletzung verursacht werden, vorausgesetzt, dass der Schaden PFM zurechenbar ist (vom Kunden nachzuweisen).
Haftung für indirekte oder Folgeschäden (entgangener Gewinn, verlorene Einsparungen, Rufschädigung, etc.) ist ausgeschlossen.
Die Haftung von PFM ist stets auf direkte Schäden beschränkt und auf den Rechnungswert der relevanten Arbeiten oder Waren im Kalenderjahr, in dem der Schaden entstanden ist, gedeckelt.
PFM haftet nur, wenn der Schaden durch seine Versicherung gedeckt ist. Entschädigung wird auf die Summe der Versicherungszahlung plus der Selbstbeteiligung des versicherten Parties begrenzt.
Direkte Schäden umfassen:
a. angemessene Kosten, um die Leistung von PFM vertragskonform zu machen (sofern der Vertrag nicht gekündigt wird);
b. Kosten, die bei der Bestimmung der Ursache und des Umfangs des Schadens entstanden sind;
c. angemessene Kosten zur Verhinderung oder Begrenzung Schaden, soweit diese Kosten zur Schadensminderung führen.
PFM haftet ausdrücklich nicht für:
indirekte oder Folgeschäden (entgangener Gewinn, verlorene Einsparungen, Schäden an oder Verlust von Daten, Verzögerung, Ansprüche Dritter, etc.);
Schäden aus Verzögerung oder Nichterbringung von Daten/Berichten aufgrund von Pannen oder unsachgemäßer Nutzung;
Betriebsunterbrechungen;
Ansprüche Dritter gegen den Kunden, die unter die Verantwortung des Kunden fallen.
PFM haftet nicht für Schäden verursacht durch Fehler in Daten, Berichten oder Datenträgern, die von PFM bereitgestellt werden (einschließlich Viren).
Der Kunde ist verantwortlich für Verzögerungen oder Kosten, die durch Bedingungen am Standort des Kunden entstehen, die nicht PFM zuzuschreiben sind.
PFM haftet nicht für Lieferverzögerungen oder Ausfälle aufgrund von Störungen oder unsachgemäßer Nutzung durch den Kunden.
Wenn PFM ohne formellen Auftrag zur Installation Unterstützung bereitstellt, erfolgt dies auf Risiko des Kunden.
Sofern nicht anderweitig angegeben, haftet PFM außerhalb dieses Artikels nicht. Die Beschränkungen gelten nicht bei vorsätzlichem Verhalten oder grober Fahrlässigkeit der Geschäftsführung von PFM.
Die Haftung von PFM entsteht nur, wenn der Kunde ordnungsgemäß eine Mahnung sendet, die den Mangel spezifiziert und eine angemessene Frist zur Abhilfe gibt, und PFM auch nach dieser Frist noch im Verzug bleibt.
PFM's Haftung für durch Dritte dem Kunden gelieferte Produkte ist gemäß diesem Artikel und begrenzt auf die Haftung, die dieser Dritte gegenüber PFM akzeptiert.
Der Kunde stellt PFM von Schadensersatzansprüchen Dritter frei, die gemäß diesen Bedingungen in die Verantwortung des Kunden fallen (einschließlich Ansprüche auf geistiges Eigentum).
Für andere hier nicht abgedeckte Schäden haftet PFM nie.
Um Entschädigung oder Reparatur zu verlangen, muss der Kunde PFM innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Schadenseintritt schriftlich benachrichtigen und Maßnahmen zur Schadensbegrenzung treffen.
Jede Forderung nach Schaden vor oder nach Lieferung verfällt, sofern sie nicht bei Lieferung oder Ablauf der Garantie bekannt gemacht wird.
15 – Vertraulichkeit
Der Kunde ist verpflichtet, alle (geschäftlichen) Informationen von PFM oder erhalten von PFM im Zusammenhang mit dem Vertrag streng vertraulich zu behandeln. Der Kunde darf diese Informationen nur zur Ausführung des Vertrages verwenden und darf sie nicht anderweitig offenlegen oder verwenden.
Diese Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht, wenn der Kunde gesetzlich verpflichtet ist, Informationen offenzulegen; in diesem Fall wird der Kunde PFM so schnell wie möglich informieren.
Wenn der Kunde diese Vertraulichkeitsverpflichtung verletzt, verwirkt der Kunde (pro Verstoß) eine sofort zahlbare, nicht reduzierbare Strafe in Höhe von 100.000 €, unbeschadet von PFM's Recht auf Schadensersatz.
16 – Geistiges Eigentum
Daten in Katalogen, Bildern, Zeichnungen oder anderen Auflistungen sind nur bindend, wenn sie ausdrücklich in einem unterzeichneten Vertrag oder einer Auftragsbestätigung enthalten sind.
Sofern nicht anders vereinbart, bleiben alle geistigen Eigentumsrechte (einschließlich Urheberrechte) an Daten und Produkten von PFM bei PFM. Dies umfasst Software, Datenfiles, Zeichnungen, Designs, Analysen, Modelle, Werkzeuge, Messgeräte und andere Geschäfts-spezifische Daten. Diese Rechte werden nicht an den Kunden übertragen, selbst wenn Kosten dafür berechnet wurden.
Anpassungen von Daten an die Bedürfnisse des Kunden übertragen keine geistigen Eigentumsrechte.
Der Kunde erhält nur eine persönliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung; Rechte erstrecken sich nicht auf verbundene Unternehmen oder Institutionen. Der Kunde darf die Produkte nicht über das im Vertrag erlaubte hinaus kopieren, reproduzieren oder öffentlich zugänglich machen.
Die Verwendung von Daten zum Aufbau einer Datenbank oder eines Verzeichnisses ist nicht gestattet, es sei denn, dies ist für die vereinbarte Nutzung erforderlich.
Der Kunde darf die bereitgestellten Daten, Geräte oder Software nur mit schriftlicher Zustimmung von PFM modifizieren und muss die Geräte/Software in ursprünglicher Form bei Beendigung zurückgeben.
Der Kunde sichert zu, dass solche Informationen nicht ohne die Zustimmung von PFM kopiert, offengelegt oder anderweitig genutzt werden.
PFM haftet nicht für Verstöße des Kunden gegen Urheberrechte, geistige Eigentumsrechte, Bildrechte, Lizenzen oder Patente Dritter bezüglich bereitgestellter Materialien (Software, Daten, Texte, Berichte, etc.). Der Kunde trägt die volle Verantwortung für Zahlungen an Dritte.
Im Falle eines Verstoßes gegen eine Bestimmung in diesem Artikel verwirkt der Kunde (pro Verstoß) eine sofort zahlbare, nicht reduzierbare Strafe in Höhe von 100.000 € plus 5.000 € pro Tag oder Teil davon, an dem der Verstoß fortgesetzt wird, unbeschadet von PFM's Recht auf Schadensersatz.
17 – Zugang zu gesicherten Websites und PFM-Netzwerk
Wenn PFM ein Produkt oder eine Dienstleistung anbietet, die Zugang zu von PFM verwalteten Websites oder Netzwerken erfordert, gelten die folgenden Bedingungen.
Zugang zu PFM's gesicherten Netzwerken ist nur für vom Kunden vorab autorisierte Mitarbeiter erlaubt. Autorisierte Mitarbeiter erhalten ein Benutzerkonto, Passwort und/oder Token. Der Kunde wird nur diejenigen autorisieren, die für die Ausübung ihrer Funktion Zugang benötigen.
Wenn PFM ein Konto und Zugangsdaten bereitstellt, darf der Kunde diese nicht Dritten mitteilen und muss alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um Missbrauch zu verhindern. Wenn Missbrauch vermutet wird, kann PFM den Zugang verweigern oder sperren.
Der Kunde stellt sicher dass die zur Zugriff auf PFM's gesicherte Netzwerke verwendete Ausrüstung in einem sicheren, abschließbaren und überwachten Raum steht und angemessene Sicherheitsmaßnahmen vorhanden sind. Arbeitsstationen sollten nicht direkt mit dem Internet verbunden sein.
PFM sorgt für die Netzwerksicherheit. Falls PFM die Netzwerksicherheit nicht aufrechterhalten kann, kann PFM den Zugriff einschränken oder deaktivieren.
Der Kunde stellt PFM von den Folgen von Verlust oder unberechtigter Nutzung von Konten, Tokens, Zugangscodes oder Passwörtern frei, es sei denn, diese wurden durch ein zurechenbares Verhalten von PFM verursacht.
18 – Nutzung von Daten, die von PFM bereitgestellt wurden
Wenn der Vertrag die Bereitstellung von Daten durch PFM an den Kunden zur Nutzung vorsieht, gelten die folgenden Bedingungen.
Der Kunde erhält das Recht, die Daten nur für interne Zwecke zu nutzen; eine Veröffentlichung ohne Zustimmung von PFM ist verboten. Der Weiterverkauf an Dritte ist nicht erlaubt. Die Nutzung von Daten zur Erbringung von Beratungsdienstleistungen für Dritte ist jedoch gestattet.
Der Kunde darf Daten nicht über den vereinbarten Zweck hinaus nutzen. Mit Ausnahme der Realisierung der vereinbarten Nutzung darf der Kunde die Daten nicht zur Erstellung eigener Datenbanken oder Verzeichnisse wiederverwenden oder ausbeuten. Eine Anreicherung oder Kombination von Kundendaten mit PFM-Daten ist nur gestattet, wenn dies den Rahmen der gewährten Lizenz nicht verletzt.
PFM ist nicht verantwortlich für die Interpretation durch den Kunden von Daten oder Entscheidungen, die der Kunde auf Basis von Daten oder Berichten von PFM oder PFM's Software trifft.
Wenn der Kunde PFM-Daten an Dritte weitergeben darf, muss der Kunde ihnen die gleichen Verpflichtungen auferlegen, wie der Kunde gegenüber PFM hat.
PFM kann Kontrolldaten (z.B. Adressen) zu den Daten hinzufügen. Sollte Missbrauch durch den Kunden festgestellt werden, stellt dies einen schlüssigen Beweis für einen Verstoß dar, es sei denn, der Kunde widerlegt es.
Im Falle eines Verstoßes gegen eine Bestimmung hier verwirkt der Kunde (pro Verstoß) eine sofort zahlbare, nicht reduzierbare Strafe in Höhe von 50.000 € plus 5.000 € pro Tag oder Teil davon, an dem der Verstoß fortgesetzt wird, unbeschadet von PFM's Rechte auf Schadensersatz.
19 – Dauer der Vereinbarung
Die Laufzeit des Vertrages wird im Vertrag definiert, sofern es sich um einen langfristigen Vertrag handelt (z.B. Abonnement), nicht um eine einmalige Lieferung.
Für Abonnements verpflichtet sich der Kunde für mindestens 12 Monate. Die Verlängerungsperiode beträgt 12 Monate.
Das Abonnement wird stillschweigend verlängert, wenn der Kunde nicht zwei Monate vor Ablauf schriftlich kündigt.
Der Kunde darf ein Abonnement nicht vorzeitig kündigen, es sei denn, PFM versäumt es nach einer angemessenen Frist, über mehr als sechs Monate zu liefern, es sei denn, es liegt höhere Gewalt vor.
Der Kunde kann die Vereinbarung nicht aufgrund Nichterbringung oder Verzögerung durch PFM kündigen, wenn diese Probleme auf das Versäumnis des Kunden zurückzuführen sind, seine Verpflichtungen zu erfüllen oder ein Ereignis höherer Gewalt vorliegt.
Verzögerungen aufgrund von Netzwerkausfällen, fehlerhafter Installation durch den Kunden oder Versäumnis des Kunden, seine Verpflichtungen zu erfüllen, rechtfertigen keine Kündigung.
20 – Aussetzung und Kündigung durch PFM
Wenn berechtigte Gründe bestehen, dass der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, im Falle von Insolvenz, Moratorium, Auflösung oder Übertragung des Unternehmens des Kunden, kann PFM angemessene Sicherheit verlangen und die Leistung bis zur Bereitstellung dieser Sicherheit aussetzen. Wenn diese nicht rechtzeitig bereitgestellt wird, kann PFM den Vertrag (teilweise) kündigen.
Wenn der Kunde keine Verpflichtung erfüllt, kann PFM die Leistung aussetzen oder den Vertrag (teilweise) kündigen.
Im Falle der Aussetzung kann PFM Materialien, Ausrüstung, Software, etc. auf Kosten und Risiko des Kunden lagern. Im Falle der Kündigung kann PFM wählen, sie zu lagern, zu verkaufen oder zu zerstören auf Kosten des Kunden. Bei Aussetzung, Kündigung oder Stornierung hat PFM Anspruch auf volle Entschädigung, ist jedoch nicht für Schäden gegenüber dem Kunden verantwortlich.
PFM kann frühzeitig kündigen, wenn ein Quelllieferant ausfällt oder wenn PFM entscheidet, das Produkt oder den Service nicht mehr anzubieten.
Im Falle einer Kündigung oder Stornierung durch PFM werden alle vom Kunden geschuldeten Beträge sofort fällig.
21 – Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Auf alle Vereinbarungen, auf die diese Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise anwendbar sind, findet niederländisches Recht Anwendung. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufvertrags wird ausgeschlossen.
Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Vereinbarung, auf die diese Geschäftsbedingungen Anwendung finden, werden durch das zuständige niederländische Gericht entschieden. Wenn die Rechtslage kein niederländisches Gericht vorsieht, hat das Gericht des Bezirks, in dem PFM ansässig ist, die Zuständigkeit.